Allgemeine Geschäftsbedingungen

Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation und die der Landesinnung für Mechatroniker. Der Gerichtsstand ist Weiz.

Allgemeine Geschäftsbedingungen - Guteidee Werbeagentur

Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und der Werbeagentur gelten ausschließlich diese 'Einheitlichen Geschäftsbedingungen'. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von der Werbeagentur ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen 'Einheitlichen Geschäftsbedingungen' abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser 'Einheitlichen Geschäftsbedingungen' unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

Die Angebote der Werbeagentur sind freibleibend. Der Kunde ist an seinen Auftrag zwei Wochen ab diesem Zugang bei der Werbeagentur gebunden. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der Werbeagentur als angenommen, sofern die Werbeagentur nicht - etwa durch Tätigwerden aufgrund des Auftrages - zu erkennen gibt, daß er den Auftrag annimmt.

Wenn nichts anders vereinbart ist, beginnt der Honoraranspruch der Werbeagentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Werbeagentur ist berechtigt, zur Deckung seines Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Für die erbrachten Leistungen und die Abgeltung der Nutzungsrechte erhält die Werbeagentur ein Honorar in der Höhe von 15 % des über ihn abgewickelten Werbeetats. Alle Leistungen der Werbeagentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Das gilt insbesondere für alle Nebenleistungen der Werbeagentur. Alle der Werbeagentur erwachsenden Barauslagen, die über den üblichen Geschäftsbetrieb hinausgehen, (z.B. für Botendienste, außergewöhnliche Versandkosten oder Reisen) sind vom Kunden zu ersetzen. Kostenvoranschläge der Werbeagentur sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, daß die tatsächlichen Kosten die von der Werbeagentur schriftlich veranschlagten um mehr als 20 % übersteigen, wird die Werbeagentur den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekanntgibt. Für alle Arbeiten der Werbeagentur, die aus welchem Grund auch immer nicht zur Ausführung gelangen, gebührt der Werbeagentur eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe udgl. sind vielmehr unverzüglich der Werbeagentur zurückzustellen.

PRÄSENTATIONEN
Für die Teilnahme an Präsentationen steht der Werbeagentur ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand der Werbeagentur für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Erhält die Werbeagentur nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen der Werbeagentur, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum der Werbeagentur; der Kunde ist nicht berechtigt, diese - in welcher Form immer - weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Werbeagentur zurückzustellen. Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht in von der Werbeagentur gestalteten Werbemitteln verwertet, so ist die Werbeagentur berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung oder sonstige Verbreitung ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Werbeagentur nicht zulässig.

Alle Leistungen der Werbeagentur einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Werbeagentur und können von der Werbeagentur jederzeit - insbesondere bei Beendigung des Vertrages - zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit der Werbeagentur darf der Kunde die Leistungen der Werbeagentur nur selbst, ausschließlich in Österreich und nur für die Dauer des Vertrages nutzen. Änderungen von Leistungen der Werbeagentur durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Werbeagentur und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig. Für die Nutzung von Leistungen der Werbeagentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist - die Zustimmung der Werbeagentur erforderlich. Dafür steht der Werbeagentur und dem Urheber eine gesonderte, angemessene Vergütung zu; angemessen ist grundsätzlich das in der Vereinbarung festgehaltene Honorar, mindestens jedoch in der Höhe von 7,5 % des vom Kunden an die mit der Herstellung, Verbreitung bzw. Veröffentlichung der Werbemittel beauftragten Dritten gezahlten Entgelts. Für die Nutzung von Leistungen der Werbeagentur bzw. von Werbemitteln, für die die Werbeagentur konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, nach Ablauf des Vertrages ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist - ebenfalls die Zustimmung der Werbeagentur notwendig. Dafür steht der Werbeagentur im 1. Jahr nach Vertragsende der volle Anspruch der im abgelaufenen Vertrag vereinbarten Vergütung, im Regelfall 15 % zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Vergütung mehr zu zahlen.

KENNZEICHNUNG
Die Werbeagentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Werbeagentur und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne daß dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zustünde.

Alle Leistungen der Werbeagentur (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen und Farbabdrucke) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt. Der Kunde wird insbesondere die rechtliche, vor allem die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Leistungen der Werbeagentur überprüfen lassen. Die Werbeagentur veranlaßt eine externe rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden; die damit verbundenen Kosten hat der Kunde zu tragen.

Die Werbeagentur bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er der Werbeagentur eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an die Werbeagentur. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Werbeagentur. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse - insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern der Werbeagentur - entbinden die Werbeagentur jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.

Die Rechnungen der Werbeagentur sind prompt netto Kassa ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig, sofern nicht anderes vereinbart wurde. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von 10 % p.a. als vereinbart. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Werbeagentur. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

Der Kunde hat allfällige Reklamationen innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch die Werbeagentur schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung der Leistung durch die Werbeagentur zu. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluß, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Werbeagentur beruhen. Für die ihr zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen des Kunden übernimmt die Werbeagentur keinerlei Haftung.

Die Werbeagentur wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare gewichtige Risken hinweisen. Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften auch bei den von der Werbeagentur vorgeschlagenen Werbemaßnahmen ist aber der Kunde selbst verantwortlich. Er wird eine von der Werbeagentur vorgeschlagene Werbemaßnahme (ein von der Werbeagentur vorgeschlagenes Kennzeichen) erst dann freigeben, wenn er selbst sich von der wettbewerbsrechtlichen (kennzeichenrechtlichen) Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, das mit der Durchführung der Werbemaßnahme (der Verwendung des Kennzeichens) verbundene Risiko selbst zu tragen. Jegliche Haftung der Werbeagentur für Ansprüche, die aufgrund der Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Werbeagentur ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist; insbesondere haftet die Werbeagentur nicht für Prozeßkosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter. Für den Fall, daß wegen der Durchführung einer Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) der Werbeagentur selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde die Werbeagentur schad- und klaglos: Der Kunde hat die Werbeagentur somit sämtliche finanziellen und sonstigen Nachteile (einschließlich immaterieller Schäden) zu ersetzen, die der Werbeagentur aus der Inanspruchnahme durch einen Dritten entstehen.

ANZUWENDENDES RECHT
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Werbeagentur ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.

Erfüllungsort ist der Sitz des der Werbeagentur. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen der Werbeagentur und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz der Werbeagentur örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart. Die Werbeagentur ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Kunden zuständiges Gericht anzurufen.

Widerrufsrecht für Online-Bestellung

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sind getätigte Bestellungen von Unternehmern (B2B-Geschäfte) und für Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt oder auf Ihre persönlichen Bedürfnisse verändert angepasst wurden.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns „Robert Hahn, Werbeagentur guteidee, Naintsch 170, 8184 Anger, 03175 30011, einfach@guteidee.at“ mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Die Versandkosten für die Rücksendung trägt zu 100% der Käufer.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.



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